Dienstag, 20. August 2013

--->>> Das Handwekr - Die neue Billigindustrie? [lesenswert!!!] (via leahleiharbeit.de)


 

Das Handwerk – Die neue Billigindustrie?

 

[via leakleiharbeit.de]

http://www.leakleiharbeit.de/news/das-handwerk-neue-billigindustrie/

 

 


Aufgrund der Tatsache, dass im Handwerk immer mehr Aufträge aus der Industrie durch Leiharbeiter abgearbeitet werden, stellt sich aktuell die Frage, ob Handwerks-betriebe von der Industrie als Mittel zur Lohnkostensenkung herangezogen werden?

 

Keine Branchenzuschläge für Leiharbeiter in Handwerksbetrieben

 

Fakt ist, dass kein einziger den aktuellen Branchentarifverträge in Handwerks-betrieben gilt. Auch wenn ein Handwerksbetrieb überwiegend oder sogar ausschließlich für die Industrie Produkte herstellt, bekommen Leiharbeiter in solchen Betrieben trotz höherer Arbeitszeit keine Branchenzuschläge und damit am Monatsende effektiv noch weniger Geld.

 

Seit Jahren verzeichnet das Handwerk steigende Quoten im Bereich der Leiharbeit. Laut Bundesagentur für Arbeit waren im Dezember 2010 mindestens 91.312 Leiharbeiter in Handwerksbetrieben eingesetzt. Somit würden im Jahre 2013 mindestens diese 91.312 Leiharbeiter nicht in den Genuss von Branchenzuschlägen kommen. Dass die Zahl der Leiharbeiter in Handwerksbetrieben seit dem Jahre 2010 stetig gestiegen ist, versteht sich von selbst. Wie viele Leiharbeiter aktuell in Handwerksbetrieben tatsächlich eingesetzt sind, ist LeakLeiharbeit leider nicht bekannt. Fest steht, dass aber keiner der aktuell in Handwerksbetrieben eingesetzten Leiharbeiter einen Anspruch auf Branchenzuschläge hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

Verstoß gegen Art. 12 Grundgesetz?

 

Die vielfach gelieferte Begründung, dass ein Leiharbeiter gemäß Tarifvertrag nicht mehr als ein Festangestellter Arbeitnehmer verdienen darf, dürfte nach Ansicht von LeakLeiharbeit gegen Art. 12 des Grundgesetz verstoßen.

 

Schließlich ist es so: Wenn Managergehälter wegen Art. 12 des Grundgesetz nicht begrenzt werden können, können auch die Löhne von Leiharbeitern nicht einfach durch irgendwelche Klauseln in einem Tarifvertrag begrenzt werden. Laut ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung des BAG ist die Zeitarbeitsbranche ein eigener Wirtschaftszweig.

 

Letztendlich bleibt offen, warum sich das Entgelt eines Leiharbeiters vor allem in Zeiten eines Facharbeitermangels nach den jeweiligen Löhnen von Arbeitnehmern anderer Branchen richten und daran begrenzen lassen soll?!

 

http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Begrenzung_der_Managergehaelter.html

 

 

Gewerkschaften und Arbeitgeber - Fehlende Tarifzuständigkeit für das Handwerk?

 

Nicht zuletzt die Klage des Bayerischen Elektrohandwerks aus dem Jahre 2005 wirft hier weitreichende Fragen zur Tarifzuständigkeit für Handwerksbetriebe auf. So ist  die IG Metall unserer Meinung nach nicht ausreichend für Handwerkbetriebe z.B. im bayerischen Elektrohandwerk Tarifzuständig. Da die IG Metall eine „Industrie"- Gewerkschaft ist, stellt sich hier vor allem die Frage, ob Sie überhaupt ausreichend für das Handwerk Tarifzuständig sein kann? Die Abgrenzungsbedingungen von  Industrie und Handwerk sind nicht unerheblich und in unseren Augen nicht erfüllt. Und auch die Arbeitgeberverbände iGZ und BAP sind laut Satzungen nicht für Handwerksbetriebe sondern z.B. für Mittelständige Unternehmen Tarifzuständig.Ob hier der nächste Hund begraben liegt, werden weitere Recherchen zeigen.

 

Für das Elektrohandwerk in Bayern z.B. sind aktuell die Arbeitgeber des Landesinnungs-verbandes des Bayerischen Elektrohandwerks Tarifzuständig.

Wie sich hier die Arbeitgeberverbände iGZ und BAP unter anderem auch für das bayerische Elektrohandwerk Tarifzuständig erklären können, bleibt für uns ein Rätsel?!

 

Fachverband Metall Hessen:

 

„Im entsprechenden Tarifvertrag, der uns vorliegt, ist im § 1, Abs. 2 im fachlichen Geltungsbereich festgehalten, dass die tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen von BAP und iGZ im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung Beschäftigte in einem Kundenbetrieb der Metall- und Elektroindustrie einsetzen. Als Kundenbetrieb der Metall- und Elektroindustrie gelten Betriebe mit einem breiten Feld von Wirtschafts-zweigen, soweit sie nicht dem Handwerk zuzuordnen sind. "

 

http://www.metallfachschule.de/_news/news_details.asp?id=13214





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