Dienstag, 26. Februar 2013

Sparen für den Chef --->>>Sie heißt zwar noch Betriebsrente, ist aber zunächst einmal rein Arbeitnehmer-finanziert.


Sparen für den Chef

[via Nachdenkseiten]

http://www.nachdenkseiten.de/?p=16308#h10
 
 


Das Altersvermögensgesetz Paragraf 3, Nr. 63 Einkommenssteuergesetz wurde parallel zur Riester-Rente 2001 durchs Parlament gebracht. Es sollte den Arbeitnehmer großzügig beim Sparen über den Betrieb fördern.

Jüngste Berechnungen aber zeigen: In Wahrheit entlastet diese Form der betrieblich organisierten Privatvorsorge, wie schon bei Riester, vor allem die Arbeitgeber von Sozialbeiträgen.

Der Arbeitnehmer profitiert kaum, wenn nicht die Arbeitgeber zuschießen. Nur gemerkt hat das bisher kaum jemand. Auch zehn Jahre nach ihrer Einführung nicht.

Es ist ein Rentenbetrug auf Samtpfoten.
Der Etikettenschwindel beginnt schon beim Namen. Demnach spart man mit Entgeltumwandlung für eine Betriebsrente. Darunter verstehen aber die allermeisten Bürger eine Leistung der Arbeitgeber. Damit aber hat die 2001 verabschiedete Eichel-Rente oder Entgeltumwandlung nichts gemein. Sie heißt zwar noch Betriebsrente, ist aber zunächst einmal rein Arbeitnehmer-finanziert. Der Arbeitgeber schließt zwar für den Arbeitnehmer einen Vertrag, gibt aber – wenn überhaupt – nur Zuschüsse.

Die Eichel-Förderung sollte zu betrieblicher Altersvorsorge ermuntern, hat aber letztlich dazu geführt, dass sich immer mehr Unternehmen von ihrer sozialen Verantwortung verabschiedet haben. Überhaupt liest sich die Eichel-Förderung wie Sozialpolitik, konzipiert vom Steuerberater.

Quelle:
Kontext: Wochenzeitung

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