Dienstag, 26. Juni 2012

Hartz IV-Sozialhilfe Erwerbstätiger nach Bundesländern und Regionen [via scharf-links]


Hartz IV-Sozialhilfe Erwerbstätiger nach Bundesländern und Regionen

 

von Reinhold Schramm (Bereitstellung)

[via scharf-links]

 

 
http://scharf-links.de/41.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=26078&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=cd7a9f220c
 

 

[Modifizierter Auszug]
»Das Verarmungsrisiko Erwerbstätiger ist in den letzten Jahren nicht nur gestiegen, sondern weist große, regionale Unterschiede auf.
Im Schnitt waren Ende 2011 von allen Hartz IV-Empfängern im erwerbstätigen Alter in den alten Ländern fast 29 Prozent erwerbstätig und fast ein Drittel in den neuen Ländern.

In Brandenburg, Sachsen und Thüringen stellen die erwerbstätigen Hartz-IV-Bezieher sogar mehr als ein Drittel aller erwerbsfähigen Hilfeempfänger (15 - 64Jahre).

Die Zahl der Haushalte mit mindestens einem erwerbstätigen Hartz IV-Bezieher ist in den alten Bundesländern von 2007 bis 2010 um 14 Prozent und in Ostdeutschland um 11 Prozent gestiegen. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern reduzierte sich diese Zahl leicht (-0,4 Prozent). Am stärksten war der Zuwachs in Berlin, mit einem Anstieg um ein Viertel sowie in NRW mit plus 18,5 Prozent. In der Spitzengruppe folgen Bremen (+16,5 %), Hessen (15,3 %) und Hamburg (15,2 %).

Auffallend ist dabei, dass in den ostdeutschen Regionen mit besonders hohem Verarmungsrisiko Erwerbstätiger nur unterdurchschnittliche Zuwächse zu verzeichnen waren, während bspw. in Baden-Württemberg die Zuwächse über dem Bundesdurchschnitt lagen, das absolute Risiko aber noch deutlich niedriger ist. Die regionalen Unterschiede haben sich seit 2007 im Bundesvergleich etwas verringert; am generellen Gefälle von Ost nach West und von Nord nach Süd hat sich aber nichts Grundsätzliches geändert.

Dies zeigt: Hartz IV ist keinesfalls nur ein Fürsorgesystem für hilfebedürftige Arbeitslose, sondern in starkem Maße auch für Erwerbstätige, die von ihrem Arbeitseinkommen allein nicht leben können. Vom sich ausbreitenden Niedriglohnsektor sind die Regionen in sehr unterschiedlichem Maße betroffen. Im Schnitt erhielten Bedarfsgemeinschaften mit sozialversichert Beschäftigten knapp 600 Euro an passiven Geldleistungen, inkl. rd. 330 Euro für die Kosten der Unterkunft.

Die finanziellen Belastungen für die sog. Hartz IV- Aufstocker sind nicht nur für den Bund hoch, sondern in vielen Regionen auch Treibsatz für die Entwicklung der Kommunalfinanzen. Allein für die Sicherung des Existenzminimums für hilfebedürftige Haushalte mit sozialversichert Beschäftigten mussten 2010 rd. 4 Mrd. Euro an aufstockenden Leistungen aus Steuermitteln gezahlt werden; allein für die Leistungen für Unterkunft und Heizung beliefen sich die Hartz IV-Aufwendungen für diesen Personenkreis auf gut 2,2 Mrd. Euro im Jahr, die weitgehend von den Kommunen aufgebracht werden müssen.

Regionale Entwicklung des Armutsrisikos von Erwerbstätigen

Bundesweit wurden im Dezember 2011 gut 1,3 Mio. erwerbstätige Hartz IV-Empfänger gezählt, was einem Anteil von rd. 30 Prozent aller Hartz IV-Empfänger im erwerbsfähigen Alter entspricht. In den neuen Ländern ist der Anteil erwerbstätiger Aufstocker deutlich höher als in den alten Bundesländern; das relativ größte Gewicht kommt ihnen in Sachsen und Thüringen zu, mit einem Anteil von gut 35 Prozent der erwerbsfähigen Hilfeempfänger. Der niedrigste Anteil (26,8 %) wird in NRW sowie den Stadtstaaten Hamburg und Bremen erreicht {...}.

Die Entwicklungslinien der vergangenen Jahre zeigen jedoch, dass sich die Struktur der Hilfeempfänger eindeutig verschoben und das Gewicht erwerbstätiger Hartz IV-Empfänger absolut wie relativ erhöht hat. -

Die Zahl der Hartz IV-Empfänger im erwerbsfähigen Alter (von 15 bis 64 Jahren) sank insgesamt , während sich die Zahl der erwerbstätigen Aufstocker kontinuierlich erhöhte. -

2007 wurden im Jahresschnitt 1,221 Mio. erwerbstätige Aufstocker registriert, was einem Anteil von 23,1 Prozent der erwerbsfähigen Hilfeempfänger entspricht. Bis 2011 erhöhte sich ihre Zahl auf 1,355 Mio. bzw. 29,4 Prozent aller erwerbsfähigen Hilfeempfänger. Von diesem Anstiegwaren nahezu alle Bundesländer betroffen, bei allerdings deutlich stärkeren Zuwächsen in den alten Bundesländern

Von allen Bedarfsgemeinschaften bezogen im Jahresschnitt 2010 im Westen ein Drittel Einkommen aus Erwerbstätigkeit und in den neuen Ländern sogar 37 Prozent. Den höchsten Anteil mit erwerbstätigen Hilfeempfänger an allen Bedarfsgemeinschaften weist Sachsen auf; am niedrigsten war dieser Anteil in Hamburg mit 30 Prozent. -

In großstädtischen Regionen scheint das relative Gewicht erwerbstätiger Aufstocker auch deshalb unterdurchschnittlich zu sein, weil hier auch anderer soziale und arbeitsmarktpolitische Integrationsprobleme seit jeher von größerer Bedeutung sind. Dies spiegelt sich auch auf der Ebene der Kreise wider; die Spanne reicht bei den Kreisen von einem Anteil von 25 Prozent in der Stadt Gelsenkirchen in NRW bis 44 Prozent im Saale-Holzland-Kreis in Thüringen. Aus diesen Zahlen können aber keine Rückschlüsse auf ein insgesamt niedrigeres Verarmungsrisiko in der Stadt Gelsenkirchen gezogen werden. Vielmehr waren hier Ende 2010 immer noch 18,4 Prozent der Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahre auf Hartz IV angewiesen, gegenüber 8,8 Prozent im Saale-Holzland-Kreis. Das generelle Verarmungsrisiko der erwerbsfähigen Bevölkerung in Gelsenkirchen ist mehr als doppelt so hoch wie im Saale-Holzland-Kreis. Verhärtete Arbeitslosigkeit und soziale Problemlagen führen dazu, dass sich die statistischen Gewichte zu Lasten erwerbstätiger Aufstocker verschieben. -

Um das Verarmungsrisiko Beschäftigter besser beschreiben zu können, sollen die erwerbstätigen Hilfeempfänger daher nicht nur in Relation zu den Hartz IV-Empfängern insgesamt gesetzt werden, sondern insbesondere der Anteil jener mit sozialversichertem Job analysiert werden.

Im Schnitt geht etwa die Hälfte der erwerbtätigen Aufstocker einer sozialversicherten Tätigkeit nach, während die andere Hälfte lediglich einen 400-Euro-Job ausübt oder selbständig erwerbstätig ist.«

Berlin ist die Hauptstadt erwerbstätiger Armer

»Setzt man die Hartz IV-Empfänger in Relation zu allen sozialversichert Beschäftigten, lag die bundesweite Quote dieser Aufstocker im Sommer 2011 bei 2,7 Prozent. Die regionalen Schwankungen sind beachtlich. Am höchsten ist das Verarmungsrisiko in Berlin. Sie ist auch die Hauptstadt erwerbstätiger Armer. Hier zählten Mitte 2011 bereits 6,7 Prozent aller sozialversichert Beschäftigten zu den Aufstockern, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen mit einer Quote von 5,2 Prozent.

Weit günstiger ist die Situation in den südlichen Flächenländern Baden-Württemberg und Bayern. Hier lag die Hartz IV-Quote der Beschäftigten Mitte 2011 bei 1,4 Prozent bzw. 1,2 Prozent. Das Hartz IV-Risiko der sozialversichert Beschäftigten ist in diesen südlichen Flächenländern etwa fünfmal niedriger als in Berlin. Im Vergleich zu 2007 hat sich das Ost-West-Gefälle bei den Aufstockern mit sozialversichertem Job insgesamt gleichfalls verringert. Denn das Hartz IV-Risiko in den neuen Ländern nahm leicht ab (um 0,3 Prozentpunkte), während im Westen noch ein leichter Anstieg um 0,2 Prozentpunkte zu verzeichnen ist. Überdurchschnittlich stark angestiegen ist das Verarmungsrisiko der sozialversichert Beschäftigten im Bremen und Berlin mit einem Anstieg um 0,4 Prozentpunkte. Auch in Bremen sind anteilig zwischenzeitlich mehr Beschäftigte auf Hartz IV angewiesen als in Brandenburg oder Sachsen-Anhalt; in Hamburg ist das Verarmungsrisiko sozialversichert Beschäftigter zwischenzeitlich so hoch wie in Thüringen. -

Die Hartz IV-Bedürftigkeit der Beschäftigten ist im Osten insgesamt aber noch gut doppelt so hoch wie in den alten Ländern.

Nimmt man die Haushalte mit sozialversichert Beschäftigten zur Grundlage, so zeigt sich im Vergleich 2007 bis 2010 nahezu eine Stagnation bei den hilfebedürftigen Haushalten mit Erwerbseinkommen aus sozialversicherter Beschäftigung. Insbesondere die nominellen Lohnsteigerungen, die durchgesetzten Mindestlöhne in einzelnen Branchen und der Ausbau des Hartz IV vorgelagerten Kinderzuschlags sowie des Wohngeldes haben hierzu beigetragen. Rückläufig ist die Entwicklung neben den neuen Bundesländern in Schleswig-Holstein und Bayern, während für Baden-Württemberg – ausgehend vom zweitniedrigsten Niveau – relativ deutliche Zuwächse beobachtet werden müssen. -

Noch stärker angestiegen ist die Zahl der hilfebedürftigen Haushalte in NRW mit 9,3 Prozent; die Spitzenplätze nehmen Hamburg und Berlin ein, wo sich die Zahl der Hartz IV-Haushalte mit sozialversichert Beschäftigten von 2007 bis 2010 um gut 14 Prozent bzw. sogar 19 Prozent erhöhte. Berlin ist daher nicht nur die Hauptstadt erwerbstätiger Armer mit sozialversichertem Job, sondern die Unterschiede zum Rest der Republik haben sich seit 2007 noch vergrößert.

Der Anteil erwerbstätiger Aufstocker ist gleichfalls in großen Teilen Ostdeutschlands mit hoher Arbeitslosigkeit und ausgeprägtem Niedriglohnsektor besonders hoch; dies gilt aber auch für einige eher großstädtische Regionen Westdeutschlands, die sich eher durch unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit und ein etwas höheres Lohnniveau auszeichnen. Angesichts eines meist hohen Mietniveaus können hier aber auch Niedriglohnbeschäftigte mit sozialversicherter Arbeit relativ häufig nicht ohne ergänzende Hartz IV-Leistungen über die Runden kommen.

Hartz IV-Aufwendungen für Erwerbstätige

Hilfebedürftige verfügen im Schnitt über ein Erwerbseinkommen von rd. 490 Euro im Monat. Ihr verfügbares Einkommen aus Erwerbstätigkeit summiert sich auf etwa 600 Mio. Euro im Monat; es wird nach Berücksichtigung von relativ niedrigen Freibeträgen auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet. Je höher das Erwerbseinkommen eines Haushaltes ist, umso niedriger sind die aufstockenden Leistungen, die über Hartz IV gezahlt werden müssen. Vollzeitnahe Beschäftigung der Hartz IV-Empfänger führt tendenziell zu geringeren Zahlungsansprüchen. Im Schnitt sind die aufstockenden Fürsorgeleistungen so deutlich niedriger als für Bedarfsgemeinschaften ohne erwerbstätige Hilfeempfänger bzw. ohne sonstiges anrechenbares Einkommen. Die anteiligen Hartz IV-Aufwendungen für erwerbstätige Aufstocker sind folglich etwas niedriger, als es ihrem Anteil an allen Bedarfsgemeinschaften entspricht. Insgesamt summierten sich die aufstockenden Hartz IV-Leistungen für Haushalte mit Erwerbstätigen auf 31,4 Prozent der Zahlungsansprüche aller Hartz IV-Haushalte.

Je nach Bundesland schwanken diese Anteile gleichfalls – und zwar von gut einem Viertel der Gesamtaufwendungen für die Fürsorgeleistungen in Hamburg bis zu gut 35 Prozent in Sachsen. Auch in den prosperierenden Ländern im Süden liegen die Anteile bei rd. 30 Prozent. Absolut waren dies in Bayern und Baden-Württemberg rd. 790 Mio. Euro im Jahr, die an aufstockenden Hartz IV-Leistungen hier gezahlt werden mussten, trotz eines weit unterdurchschnittlichen Verarmungsrisikos Erwerbstätiger. Ferner ist zu berücksichtigen, dass ein beachtlicher Teil der aufstockenden Fürsorge infolge relativ niedriger Erwerbseinkommen gezahlt werden muss, weil die Betroffenen lediglich einen Minijob ausüben.

Aussagefähiger sind die Aufwendungen für Hartz IV-Haushalte mit sozialversichert Beschäftigten. Die Aufwendungen für diesen Personenkreis summieren sich immer noch auf fast ein Neuntel der gesamten Hartz IV-Ausgaben zur Existenzsicherung. Auch in Bayern und Baden-Württemberg waren dies in 2010 jeweils knapp 300 Mio. Euro im Jahr und damit mehr als in den beiden Bundesländern Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz zusammengenommen. In der Stadt Berlin summierten sich die Hartz IV-Aufwendungen für Beschäftigte mit sozialversichertem Job bereits auf 387 Mio. Euro und überschreiten damit das entsprechende Niveau Niedersachsens bzw. Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommern zusammengenommen bzw. Sachsen-Anhalts und Thüringen.

In den Stadtstaaten Hamburg und Berlin hat sich die Zahl der Haushalte mit sozialversichert Beschäftigte seit 2007 – gegenläufig zur Entwicklung aller Haushalte – sogar um rd. 13 Prozent erhöht.

Die Hartz IV-Aufwendungen für Haushalte mit sozialversichert Beschäftigten erhöhte sich denn auch hier weit überdurchschnittlich mit einem Zuwachs von 11 bis 14 Prozent zwischen 2007 und 2010. In der Mehrzahl der westlichen Bundesländer musste gleichfalls für die Existenzsicherung sozialversichert Beschäftigter mehr Geld aufgewendet werden. Dies gilt auch für Baden-Württemberg, während die diesbezüglichen Fürsorgeleistungen in Bayern und Schleswig-Holstein leicht verringert werden konnten. In den ostdeutschen Flächenländern hingegen konnten die Aufwendungen für diesen Personenkreis in diesem Zeitraum immerhin um 12 bis 22 Prozent verringert werden. Bundesweit stiegen sie dennoch leicht an (um 13,6 Mio. €), während die Gesamtaufwendungen des Hartz IV-Systems etwas verringert werden konnten (250 Mio. €).

Berücksichtigt man lediglich die Vollzeitbeschäftigten, steigen die Hartz IV-Aufwendungen für diesen Personenkreis von 2007 bis 2010 immer noch in Hamburg, Berlin und Hessen, während in den anderen Landesteilen ein Rückgang zu verzeichnen ist. In NRW mussten für Hilfebedürftige mit sozialversicherter Beschäftigung insgesamt gut 800 Mio. Euro im Jahr aufgewendet werden und damit mehr, als in den vier ostdeutschen Flächenstaaten Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen insgesamt an aufstockenden Leistungen gezahlt werden musste.

Hartz IV-Belastungen für Bund und Kommunen

Nicht existenzsichernde Erwerbseinkommen kommen uns als Steuerzahler teuer zu stehen. Doch mehr noch als der Bund geraten die Kommunalfinanzen infolge des sich ausbreitenden Niedriglohnsektors in Schieflage. Denn Städte und Gemeinden müssen die Kosten der Unterkunft inklusive anteiliger Verwaltungskosten weitgehend finanzieren. Zwar beteiligt sich der Bund an den Hartz IV-Ausgaben für Miete und Heizung mit 20 bis 24 Prozent. Das Erwerbseinkommen wird aber vorrangig auf die Bundesleistung der Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet. Erst wenn dieses materielle Existenzminimum durch angerechnetes Einkommen von den Hilfebedürftigen vollständig sichergestellt werden kann und der Bund nicht mehr einspringen muss, wird noch verbleibendes Einkommen auf die Kosten der Unterkunft angerechnet. Verfügbares Erwerbseinkommen, das angerechnet wird, entlastet so vorrangig den Bund, während die Kommunen in der finanziellen Verantwortung bleiben, bis Hartz IV voll überwunden werden kann und keine aufstockenden Fürsorgeleistungen mehr gezahlt werden müssen. Dieses Anrechnungsverfahren begünstigt den Bund zu Lasten der Kommunen. Für etwa 250.000 erwerbstätige Hilfeempfänger muss der Bund keine aufstockenden Regelleistungen mehr gewähren; sie haben nur noch Zahlungsansprüche für die Kosten der Unterkunft , während die Regelleistung vollständig über das eigene Erwerbseinkommen sichergestellt wird.

Deutlich mehr als die Hälfte der aufstockenden Hartz IV-Leistungen für Aufstocker mit sozialversichertem Job entfallen auf die Kosten der Unterkunft. In 2010 wurden nach eigenen Berechnungen für Unterkunft und Heizung an Haushalte mit sozialversichert Beschäftigten insgesamt 2,239 Mio. € gezahlt gegenüber 1,693 Mrd. € für die Regelleistung zum Lebensunterhalt. Auf die Kosten der Unterkunft entfiel damit ein Anteil von rd. 57 Prozent der Hartz IV-Leistungen. Im Vergleich zu 2007 haben sich die Regelleistungen in 2010 leicht verringert, während die für Unterkunft und Heizung noch etwas angestiegen sind.

Die Kommunen mussten in 2010 knapp zwei Mrd. € an Mietkosten allein für sozialversichert Beschäftigte übernehmen, die von ihrer Arbeit allein nicht leben konnten. -

In Hamburg beispielsweise mussten monatlich rd. 6,5 Mio. € an Mietzahlungen für Aufstocker mit sozialversichertem Job übernommen werden und in Berlin sogar von rd. 20 Mio. € im Monat. -

In München summieren sich die Kosten der Unterkunft für diesen Personenkreis auf gut drei Mio. € im Monat.

Fazit

Die konkrete Arbeitsmarktlage und die sozialen Probleme vor Ort haben einen großen Einfluss auf die Entwicklung der Kommunalfinanzen. Gerade dort, wo das Risiko von Arbeitslosigkeit und Armut aber auch die sozialen Probleme am größten ist, sind die finanziellen Handlungsspielräume von Städten und Gemeinden meist am geringsten. Dies gilt auch für die kommunalen Belastungen durch Niedriglohn und Armut Erwerbstätiger. In vielen Regionen haben die Kosten der Unterkunft für sozialversichert Beschäftigte mit nicht existenzsicherndem Einkommen einen starken Einfluss auf die Kommunalhaushalte. Dies gilt teils auch für prosperierende Regionen mit überdurchschnittlichen Wohnkosten.

Niedriges Arbeitsentgelt von sozialversichert Beschäftigten führt dazu, dass für diese Haushalte das Existenzminimum erst durch aufstockende Hartz IV-Leistungen von 4 Mrd. € gesichert werden kann. Bund und Kommunen werden so mit jeweils etwa der Hälfte dieser steuerlichen Aufwendungen belastet.

Bei Eindämmung des Niedriglohnsektors und Einführung existenzsichernder Löhne würden nicht nur der Bund, sondern gleichfalls Städte und Gemeinden deutlich entlastet. Während bisher Erwerbseinkommen oftmals nur – oder überdurchschnittlich stark – auf die Bundesleistungen angerechnet werden, könnten dann auch die Mietkosten von den Erwerbstätigen in stärkerem Maße selbst finanziert werden und müssten vielfach nicht mehr von den Kommunen ganz oder teilweise getragen werden.«

»Mit einem Mindestlohn von 8,50 € könnten insbesondere die Kommunen mit ausgeprägtem Niedriglohnsektor entlastet werden.«
(Vgl.: DGB-Bundesvorstand) -

Anmerkung: Mit einer DGB-Forderung von 8,50 Euro-Std. befinden sich die erwerbstätigen Frauen und Männer in fortgesetzter Lohn- und Erwerbsarmut und künftiger Altersarmt: geringe Grundsicherung, analog Sozialhilfe bzw. Hartz-IV-Vollzug, auch nach mehr als 40 Jahren in Vollzeitarbeit.
Notwendig wäre die Forderung und Durchsetzung mit Kampfmaßnahmen - unter Beteiligung der Stammbelegschaften in den DAX-Konzernen und staatlichen Einrichtungen - eines Mindestlohnes von (mindestens) 12 Euro-Std.
aufwärts!

»Ergänzende Hartz IV-Leistungen könnten so zum Teil verhindert oder die Aufstockungsbeiträge zumindest reduziert werden. Für kinderreiche Familien sowie Regionen mit überdurchschnittlichem Mietniveau müsste dieser Mindestlohn durch ergänzende gesetzliche Regelungen flankiert werden. Hierzu zählen insbesondere der vom DGB geforderte zielgenaue Ausbau des Kinderzuschlags für Geringverdiener sowie eine Wohngeldreform mit höherem Wohngeld für Niedriglohnempfänger. Zielgenau könnten so erwerbstätige Arme durch Kombination dieser Maßnahmen – und unter Berücksichtigung der Kinderzahl und des regionalen Mietniveaus – aus Hartz IV herausgeführt und so insbesondere die Kommunen finanziell entlastet werden.«

[Eine modifizierte Übernahme. Vgl. DGB-Bundesvorstand, Abt. Arbeitsmarktpolitik]
Vgl.: DGB-Bundesvorstand, Abteilung Arbeitsmarktpolitik.
»Arm trotz Arbeit: Einkommen immer öfter nicht ausreichend« von Dr. Wilhelm Adamy http://www.dgb.de/themen/++co++749c948e-bc6d-11e1-5822-00188b4dc422

 


VON: REINHOLD SCHRAMM (BEREITSTELLUNG)



Posted via email from Daten zum Denken, Nachdenken und Mitdenken

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen