Donnerstag, 28. Juni 2012

dass die Belegschaften von Leiharbeitsfirmen ihre rechtlich garantierte "Option" zur Wahl eines Betriebsrats nur selten ergreifen (können).


Weiterentwicklung: Leiharbeit

Geschrieben von: Ingrid Artus

[via sozin.de]

http://sozin.de/kategorien/85-leiharbeit/2734-weiterentwicklung-leiharbeit

 


Leiharbeit ist zweifellos eine besonders prekäre Beschäftigungsform. Dies gilt für die unterdurchschnittliche Entlohnung, die geringere Beschäftigungssicherheit, die schlechteren Arbeitsbedingungen und auch für die reduzierten Mitbestimmungschancen.

Rein formal besitzen Leiharbeiter freilich das gleiche Recht auf die Wahl eines Betriebsrats wie alle anderen Beschäftigten: Theoretisch dürften sie erstens in "ihrem" Leiharbeitsbetrieb einen Betriebsrat wählen; zweitens haben sie ab einer Einsatzdauer von drei Monaten auch das aktive (aber nicht das passive) Wahlrecht in "ihrem" Entleihbetrieb.

In der Praxis erweist sich dieses "doppelte Recht auf Mit­bestimmung" jedoch als halbierte Mitbestimmungsoption.

Nur in sehr wenigen Leiharbeitsfirmen - etwa bei Branchenführern wie Randstad, Adecco, Manpower - existiert ein Betriebsrat.

Angesichts der hohen Fluktuation der Beschäftigten, der verstreuten Einsatzorte und häufig auch prekären individuellen Situationen ist es wenig erstaunlich, dass die Belegschaften von Leiharbeitsfirmen ihre rechtlich garantierte "Option" zur Wahl eines Betriebsrats nur selten ergreifen (können).

 

mehr lesen  http://www.boeckler.de/40333_40393.htm


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