Donnerstag, 24. November 2011

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Die zwei Maßstäbe in der Bundesrepublik Deutschland

[via klansbaum.wordpress.com]


Teurer Nebenverdienst für arbeitsloses Ehepaar

>>Freilassing. Teuer zu stehen kam einem arbeitslosen Ehepaar aus dem Raum Freilassing der unberechtigte Bezug von Arbeitslosengeld II. Vom Amtsgericht Laufen wurde der 50-jährige Ehemann und seine gleichaltrige Ehefrau dafür zu einer Freiheitsstrafe von je einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Mehr als fünf Jahre hatten die beiden Angeklagten immer wieder Hartz IV beim Jobcenter Berchtesgadener Land beantragt. Gleichzeitig waren Sie zudem während des gesamten Zeitraums auf verschiedenen Märkten im Berchtesgadener Land, im Raum Rosenheim und im angrenzenden Ausland unterwegs und verkauften Latschensträuße und Gestecke. Obwohl darauf hingewiesen, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unverzüglich anzuzeigen ist, verschwiegen sie dies bei jeder Antragstellung.

Ein anonymer Hinweis beim Jobcenter BGL brachte den Stein allerdings ins Rollen. Alles Weitere übernahmen die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim (Standort Traunstein). Deren Ermittlungen ergaben, dass das Ehepaar insgesamt 8000 Euro zu Unrecht vom Jobcenter bekommen hatte. Wegen der langen Betrugsdauer und des erheblichen finanziellen Schadens ging das Gericht von einem besonders schweren Fall aus und hielt deswegen eine Freiheitsstrafe für unerlässlich.

Weil die beiden Angeklagten aber geständig und nicht vorbestraft waren, wurde die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich müssen die beiden den verursachten Schaden wieder gut machen.<<

Und hier noch einmal die Begründung für die Einstellung des Verfahrens gegen von und zu Guttenberg:

>>Die Ermittlungen lauteten auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte in 23 Passagen strafrechtlich relevante Verstöße entdeckt. Weil der entstandene wirtschaftliche Schaden für die Urheber aber marginal sei, sei das Verfahren eingestellt worden.<<

Fall 1: erheblicher Schaden

Fall 2: marginaler Schaden

ALLES KLAR?

PS.:

altautonomer erinnert bei feynsinn an den fall emmi:

"Einstellung des "Plagiatsverfahrens" (so nennt es die Bürgerpresse – nicht Betrugsverfahren) heißt nicht Freispruch. Der Freiherr muss 20 000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe zahlen, bleibt deshalb ohne Vorstrafe, wenngleich die Schuldfrage offen ist. So funktioniert aber immer noch Klassenjustiz.

Ich denke dabei an den Fall "Emmi", die wegen angeblicher Unterschlagung von Kassenbons im Wert von 1,33 Euro ihren Job verlor (Verdachskündigung – anders als im Strafrecht gibt es die Unschuldsvermtutung im Arbeitsrecht nicht)."


Posted via email from Daten zum Denken, Nachdenken und Mitdenken

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