Dienstag, 30. August 2011

--->>> #Jobcenter #müssen #Umgang #mit #Ein-Euro-Jobs #ändern [via DGB Region Emscher - Lippe]


Pressemitteilung von Montag, 29. August 2011
DGB Region Emscher - Lippe

Jobcenter müssen Umgang mit Ein-Euro-Jobs ändern

Die Vergabepraxis von Ein-Euro-Jobs durch die Jobcenter gerät immer stärker in die Kritik.

Nun hat das Bundessozialgericht mit einem Grundsatzurteil dem Spielraum der Jobcenter bei der Zuweisung von Ein-Euro-Jobs deutliche engere Grenzen gezogen.

Den Kasseler Richtern zufolge müssen die Jobcenter den üblichen Tariflohn an Ein-Euro-Kräfte bezahlen, wenn diese beispielsweise in Seniorenwirtschaftszentren oder Entsorgungsbetrieben ausschließlich oder teilweise die dort übliche, reguläre Arbeit verrichten.

Im Fall einer Ein-Euro-Kraft, die im Altenheim für Putztätigkeiten eingesetzt wurde, entschieden die Richter, dass das Jobcenter den Tariflohn für diese Arbeiten nachzahlen muss und nicht der Arbeitgeber, ein Wohlfahrtsverband.

Für den DGB in der Emscher-Lippe-Region ist dieses Urteil eine Bestätigung der gewerkschaftlichen Auffassung. "Wir haben immer verlangt, dass Ein-Euro-Jobber allenfalls weit abseits von regulärer Beschäftigung eingesetzt werden dürfen und qualifiziert werden müssen.

Jetzt bestätigt das Bundessozialgericht unsere Auffassung und zwingt mit dem neuen Urteil die Jobcenter zu einer äußerst präzisen Beschreibung der Einsatzfelder und deren genaue Überprüfung, da sonst Lohnnachforderungen drohen", erklärt DGB-Vorsitzender Josef Hülsdünker.

Der DGB erwartet, dass die breite Ablehnung von Ein-Euro-Jobs durch Arbeitgeber und Gewerkschaften mit dem neuen Kasseler Urteil gestützt wird. "Jetzt können sich auch in der Emscher-Lippe-Region Ein-Euro-Jobber den Tariflohn für putzen, Gartenarbeit oder Hausmeistertätigkeiten vom Jobcenter zurückholen, wenn sie für solche Tätigkeiten eingesetzt wurden.

Wir gehen davon aus, dass die Jobcenter in der Emscher-Lippe-Region bei der Zuweisung von Ein-Euro-Jobs jetzt zurückhaltender und vorsichtiger werden", meint Hülsdünker.


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45657 Recklinghausen* Dorstener Str. 27 a * Telefon: 0 23 61 - 10 62 40 * Telefax: 0 23 61 - 18 39 80 * E-Mail: recklinghausen@dgb.de




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