Freitag, 22. Juli 2011

#UNO: der #Einsatz von #Langzeitarbeitslosen für unbezahlte gemeinnützige Arbeit zu #Verstößen gegen d. Artikel 6 und 7 des #Pakts führen kann.

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Der Ausschuss der Vereinten Nationen, der den völkerrechtlichen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte überwacht, hat Deutschland kürzlich unter anderem wegen möglicher Menschenrechtsverletzungen durch die Zumutbarkeit und die Ein-Euro-Jobs kritisiert. Die UNO schreibt wörtlich:

„Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass Regelungen des Vertragsstaates im Rahmen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe, einschließlich der Auflage für Empfänger von Arbeitslosengeld, jede „zumutbare Arbeit“ anzunehmen, was in der Praxis als nahezu „jede Arbeit“ ausgelegt werden kann, und der Einsatz von Langzeitarbeitslosen für unbezahlte gemeinnützige Arbeit zu Verstößen gegen die Artikel 6 und 7 des Pakts führen kann.

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass seine Arbeitslosenunterstützungssysteme das Recht des Einzelnen, frei eine Beschäftigung seiner Wahl anzunehmen, sowie das Recht auf gerechtes Entgelt achten.“

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