Donnerstag, 28. Juli 2011

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Ohne Ende Billiglöhner

München sieht sein Heer aus Ein-Euro-Jobbern

durch geplante Arbeitsmarktreform gefährdet.

Wohlfahrtsverbände wollen Förderkriterien ganz kippen

Von Ralf Wurzbacher
[via Junge Welt]


Was wird künftig aus den Ein-Euro-Jobs?

Nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums sollen die Arbeitsangelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) drastisch eingeschränkt werden, weil die Maßnahmen rechtlich umstritten, zu teuer und weitgehend untauglich sind, Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen. Der Entwurf zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sieht eine deutliche Absenkung der Pauschalen vor, die Beschäftigungsträger für den Einsatz der Billiglöhner einstreichen.

Mit geringerem Anreiz könnte die Schaffung der Stellen massenhaft zurückgehen. Aber noch ist das Vorhaben nicht Gesetz, und allen voran die großen Wohlfahrtsverbände legen sich mächtig ins Zeug, es zu stoppen.

Mit der bayerischen Landeshauptstadt haben sie sich dabei einen mächtigen Verbündeten ins Boot geholt. Am Mittwoch segnete der Stadtrat mit der Mehrheit von SPD und Grünen einen Ausschußbeschluß von Ende Juni ab, der den Bestand des lokalen Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms (MBQ) sichern soll.

Darin wird der Oberbürgermeister gebeten, auf Landtags- und Bundestagsabgeordnete sowie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit dem Ziel einzuwirken, daß im Bereich der Ein-Euro-Jobs »auch marktnahe Beschäftigung durch soziale Träger möglich wird«. Tatsächlich läuft der Vorstoß darauf hinaus, das vom Gesetzgeber geforderte Kriterium der »Zusätzlichkeit« der im Rahmen von AGH-MAE verrichteten Arbeit aufzuweichen bzw. zu kippen.

Zwar wurde und wird die Vorgabe in der Praxis massenhaft mißachtet und reguläre Beschäftigung zugunsten von Ein-Euro-Jobs in großem Stil verdrängt. Ein richtungsweisendes Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel vom April könnte dem aber eine Ende bereiten.

Danach haben Betroffene ein Anrecht auf Kostenerstattung für den Fall eines unzulässig vermittelten Ein-Euro-Jobs. Kläger war ein Langzeitarbeitsloser aus Mannheim, der sich als Umzugshelfer für eine Behörde verdingen mußte. Das zuständige Jobcenter verdonnerten die Richter dazu, das versagte Entgelt in Höhe des Tariflohns von Umzugshelfern zu erstatten, weil bei der zugewiesenen Arbeitsangelegenheit das »Merkmal der Zusätzlichkeit« gefehlt habe.

Wohl auch in Reaktion auf dieses Urteil soll laut Regierungsentwurf neben der »Zusätzlichkeit« und »Gemeinnützigkeit« das Kriterium der »Wettbewerbsneutralität der Arbeiten« als zusätzliche Förderbedingung festgeschrieben werden.

Für die Stadt München birgt das einiges Ungemach. Hier kommen jährlich rund 2000 Menschen in sozialen Betrieben im Rahmen besagten MBQ-Programms als Ein-Euro-Jobber zum Einsatz. Bei einer ganzen Reihe dieser Tätigkeiten sei es »ziemlich fraglich, ob sie tatsächlich gemeinnützig oder zusätzlich sind«, findet Dagmar Henn, Münchner Stadträtin der Partei Die Linke. Ein Verstoß gegen die Kriterien sei aber nach dem Kasseler Urteil deutlich schwieriger geworden, befand sie am Donnerstag gegenüber junge Welt. Bei den Stadtvorderen will man freilich von Verdrängungseffekten nichts wissen.

Nach ihrer Sprachregelung leistet »marktnahe Beschäftigung« im Gegenteil erst eine »Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt«, wie dies Wirtschaftsreferent Dieter Reiter (SPD) per Pressemitteilung kundtat. Über die geplante Instrumentenreform der Bundesregierung schrieb er, daß sie den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor in München »mit seiner Vielzahl an marktnahen Betrieben in seinem Bestand« gefährde.

Insbesondere ist dies die Sorge der großen Sozialverbände wie der Caritas, der Arbeiterwohlfahrt oder des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, deren »Geschäftsmodell« inzwischen maßgeblich auf die billigen Arbeitskräfte von Staats wegen ausgerichtet ist. Nach Darstellung von Linkspolitikerin Henn ist die Münchner Initiative nur ein Teil einer bundesweiten Kampagne, um sämtliche Fördervoraussetzungen zu Ein-Euro-Jobs aus dem Bundesgesetz zu streichen.

Laut einer Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sind die Kriterien »Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität nicht geeignet, um zentral definiert zu werden«. Ergo sollte die »Festlegung der Tätigkeitsfelder von Arbeitsangelegenheiten den örtlichen Arbeits- und Wirtschaftakteuren vorbehalten sein«. Für Henn ist das ein »völlig irrsinniges« Ansinnen.

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