Freitag, 24. Juni 2011

Ein schlagendes Beispiel, dass es den #Verlegern #nicht #um #Information #sondern #ums #Geschäft #geht [via Nachdenkseiten]


Verleger klagen gegen Tagesschau-App
[via Nachdenkseiten]
http://www.nachdenkseiten.de/?p=9887#h17
 


Millionenfach heruntergeladen, erprobt und gelobt im öffentlich-rechtlichen Auftrag: die Tagesschau-App für Smartphones und Tablet-Computer. Doch den deutschen Verlegern ist sie ein Dorn im Auge. Nun reichten acht Zeitungsverlage Klage ein. ARD und ZDF halten die Vorwürfe für unbegründet. [...]

Vom Flensburger Tageblatt über den Kölner Stadtanzeiger, die Frankfurter Allgemeine Zeitung bis zur Süddeutschen Zeitung – um nur einige zu nennen – geht die Allianz gegen die App. Die Begründung für die Klage: "Wir wehren uns gegen die textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne Sendungsbezug."
Mit dieser Sichtweise gehen Nienhaus und die Verleger ins Grundsätzliche.

Ist ein Internetangebot wie tagesschau.de, denn nichts anderes zeigt die Tagesschau-App, ein presseähnliches Erzeugnis, das nur den Zeitungen zusteht? So begründen die Verleger ihre Ablehnung seit der Einführung der App Ende 2010 und laden seither die Apps der ARD – bei allem Erfolg des Angebots – mit sehr viel Bedeutung auf.

Das Erste mache Zeitung im Netz und die Zeitungen im Netz damit kaputt. So ist es seit mehr als einem Jahr auf jedem Medienforum zu hören.
Quelle:
Tagesschau

http://www.tagesschau.de/inland/tagesschauapp102.html

Anmerkung WL:

Ein schlagendes Beispiel, dass es den Verlegern nicht um Information sondern ums Geschäft geht. Wenn die Verleger meinen, dass das Tagesschau-Angebot "ihre" Märkte kaputt macht, dann ist das ein Beleg dafür, dass ihre Angebote auf diesem "Markt" nicht bestehen können, weil ihr Angebot zu schlecht sind.
Schon dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Informationsangebote erst nach einem
aufwändigen Prüfverfahren ins Netz stellen können, war eine Zensur durch den Markt. Diese Zensur soll nun auch auf Smartphones und Tablet-Computer ausgedehnt werden.

dazu: Betonierung des status quo
Dazu haben die Zeitungen natürlich ein gutes Recht! Nur sollten sie dann nicht behaupten, dass sie im Internet "Zeitung" machen und dafür auch noch Leistungsschutzrechte verlangen. [...] Das was die Zeitungen im Netz machen, ist nicht Zeitung, aber das was die öffentlich-rechtlichen Anstalten im Netz machen, soll auch auf keinen Fall Zeitung sein. Die Verleger heucheln, dass sich die Balken biegen.
Und ihre Reaktion ist zutiefst reaktionär. Sie sagt: Hier die Zeitungskonzerne, die die Gattung der Texte verwalten. Dort die Öffentlich-Rechtlichen, die das Genre des Bewegtbilds pflegen. Die Trennungen der vordigitalen Ära sollen künstlich ins Netz transferiert werden. Und beide Sphären erhalten Bestandsschutz.
Aber in Wirklichkeit sind die Onlinetexte der öffentlich-rechtliche Anstalten so "zeitungsähnlich" wie die Videoblogs von Matthias Matussek "fernsehähnlich" sind. Diese Begriffe sind obsolet, denn sie sind beide Internet.
Perlentaucher

Posted via email from Dresden und Umgebung

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