Mittwoch, 18. Mai 2011

#Aktuelle #Mindestlöhne nach dem #Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem #Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz


Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Hans-Böckler-Stiftung, Rainer Jung, 18.05.2011 09:51

Aktuelle Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem
Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz

Service des WSI-Tarifarchivs


In neun Wirtschaftszweigen gibt es derzeit tarifliche Mindestlöhne, die
nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für allgemeinverbindlich
erklärt wurden. In diesen Branchen sind rund 2,2 Millionen
Arbeitnehmer/innen beschäftigt.

Die tariflichen Mindestlöhne bewegen sich zwischen 6,53 Euro im
ostdeutschen Wach- und Sicherheitsgewerbe und 12,95 Euro für die Fachwerker
im westdeutschen Bauhauptgewerbe (siehe Tabelle in der pdf-Version dieser
PM; Link unten).

Die Mindestlöhne nach dem AEntG erfassen alle Betriebe, auch die aus
dem Ausland, die Arbeitnehmer/innen in Deutschland beschäftigen.

Die aktuell gültigen Mindestlöhne, die zum
Teil regional und nach Qualifikation gestaffelt sind, betragen:

- Abfallwirtschaft: 8,24 Euro
- Bauhauptgewerbe: 9,50 - 12,95 Euro
- Dachdeckerhandwerk: 10,80 Euro
- Elektrohandwerk: 8,40/9,70 Euro
- Gebäudereinigerhandwerk: 7,00 - 11,13 Euro
- Maler- und Lackiererhandwerk: 9,50/11,50 Euro
- Pflegedienste: 7,50/8,50 Euro
- Wach- und Sicherheitsgewerbe: 6,53 - 8,60 Euro
- Wäschereidienstleistungen: 6,75/7,80 Euro

Zum Teil sind bereits weitere Anhebungen vereinbart. Für folgende Branchen
liegen Mindestlohntarifverträge vor, die noch nicht für
allgemeinverbindlich erklärt wurden:

- Berufliche Aus- und Weiterbildung: 7,60 - 12,28 Euro
- Forstliche Dienstleister: 10,52 Euro
- Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk: 9,75/11,00 Euro

Der Tarifbereich der forstlichen Dienstleister ist bislang noch nicht im
Geltungsbereich des Entsendegesetzes enthalten.

Im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz besteht seit kurzem die Möglichkeit,
dass die Tarifparteien einen tariflich vereinbarten Mindestlohn als
Lohnuntergrenze vorschlagen können. Diese Grenze kann dann per
Rechtsverordnung für die gesamte Zeitarbeitsbranche verbindlich erklärt
werden. Ein entsprechender Mindestlohntarifvertrag liegt bereits vor.

Er sieht aktuell einen Mindestlohn von 6,89 Euro für Ostdeutschland inkl.
Berlin und 7,79 Euro für Westdeutschland vor, weitere Steigerungsstufen
sind vereinbart. Die Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums steht
noch aus.

Die PM mit Tabelle (pdf):
<
http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2011_05_18.pdf>

Ansprechpartner in der Hans Böckler Stiftung

Dr. Reinhard Bispinck
Leiter des  WSI-Tarifarchivs
Tel.: 0211-7778-232
E-Mail:
Reinhard-Bispinck@boeckler.de

Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail:
Rainer-Jung@boeckler.de

Arten der Pressemitteilung:
Forschungsergebnisse

Sachgebiete:
Politik
Recht
Wirtschaft

Die gesamte Pressemitteilung erhalten Sie unter:
http://idw-online.de/de/news423485

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution621



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