Sonntag, 30. Januar 2011

#Ein-Euro-Jobs #statt #sozialversicherungspflichtige #Beschäftigungsverhältnisse bei der öffentlich geförderten Beschäftigung


Ein-Euro-Jobs statt

sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse

bei der öffentlich geförderten Beschäftigung

(Nachdenkseiten)

http://www.nachdenkseiten.de/?p=8016#h04

In der Regel wird in den entsprechenden Berichten die "öffentlich geförderte Beschäftigung" auf die "Ein-Euro-Jobs" reduziert …

Tatsächlich ist der "Ein-Euro-Job" nach Inkrafttreten des SGB II am 1. Januar 2005 schnell zur quantitativ bedeutendsten "Leistung zur Eingliederung in Arbeit" aufgestiegen.

Die "Finanzierung aus einer Hand" (Bund: Mehraufwand und Maßnahmekostenpauschale) erübrigt bei den "Ein-Euro-Jobs" i.d.R. eine in der öffentlich geförderten Beschäftigung ansonsten notwendige und übliche Kofinanzierung durch Länder, Kommunen, den Europäischen Sozialfonds und/oder die Maßnahmeträger selbst.

 

Zudem – nicht unwichtig in der aktuellen Debatte über die drastische Kürzung der SGB II-Eingliederungsmittel – belastet die Finanzierung eines "Ein-Euro-Jobs" den Eingliederungstitel erheblich weniger als die Finanzierung der sozialversicherungspflichtigen Varianten der öffentlich geförderten Beschäftigung, die "Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante", die "Beschäftigungsförderung (Beschäftigungszuschuss)" gemäß § 16e SGB II und die "Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen" (Restabwicklung).

 

Der wesentliche Grund: An "geförderte Beschäftigte" in "Ein-Euro-Jobs" muss weiterhin das gesamte "Arbeitslosengeld II" (einschließlich der Leistungen für Unterkunft und Heizung und der Beiträge zur Sozialversicherung) gezahlt werden – Ausgaben für Leistungen zum Lebensunterhalt, die das Eingliederungsbudget nicht belasten.


Geförderte Beschäftigte in den sozialversicherungspflichtigen Varianten müssen ihren Lebensunterhalt aus ihrem Lohn finanzieren, gegebenenfalls ergänzt durch Wohngeld (Wohngeldgesetz) oder ergänzendes "Arbeitslosengeld II".

 

Und da dieser Lohn (einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge) überwiegend oder ganz durch die SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" finanziert wird, belasten die sozialversicherungspflichtigen Varianten der öffentlich geförderten Beschäftigung das Eingliederungsbudget wesentlich stärker.

Im Dezember 2010 waren nach vorläufigen, von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hochgerechneten Daten insgesamt 315.225 Frauen und Männer in den verschiedenen Varianten der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rechtskreis SGB II beschäftigt.

 

Dies war der niedrigste Bestand seit Januar 2008 …
Von diesen 315.225 geförderten Beschäftigten waren 241.800 nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 73.425 waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt.


 

Die "finanzielle Attraktivität" des "Ein-Euro-Jobs" (für Maßnahmeträger, Kommunen u.s.w.) dürfte auch in Zeiten drastischer Kürzungen ihre negative Wirkung entfalten und die "sv-Quote" in der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rechtskreis SGB II senken.

 

Und vermutlich werden nicht einmal die den Jobcentern für den "Beschäftigungszuschuss" (BEZ) zugewiesenen 600 Millionen Euro für diesen (sozialversicherungspflichtigen) Zweck ausgegeben.

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) [PDF - 459 KB]

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