Dienstag, 14. Dezember 2010

--->>> #Bundesarbeitsgericht #spricht #unternehmerfreundlicher #Gewerkschaft #Tariffähigkeit #ab [Neues Deutschland v. 15.12.]


Christliche sind nicht mehr im Geschäft

Bundesarbeitsgericht spricht unternehmerfreundlicher Gewerkschaft Tariffähigkeit ab

von Jörg Meyer

[Neues Deutschland]

http://www.neues-deutschland.de/artikel/186540.christliche-sind-nicht-mehr-im-geschaeft.html

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt stellte gestern fest, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Den Arbeitgebern könnten Nachzahlungen an die Sozialkassen in Milliardenhöhe drohen.

Diese Entscheidung kann ob ihrer möglichen Folgen fast historisch genannt werden. Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) ist die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig. Künftig darf sie keine Tarifverträge mehr abschließen.

Die Richterinnen und Richter des ersten Senats entsprachen damit am Dienstagnachmittag einem Antrag des Landes Berlin und der Dienstleitungsgewerkschaft ver.di. Die hatten die Feststellung der Nicht-Tariffähigkeit der CGZP bereits 2009 beantragt und vor dem Berliner Arbeits- und auch Landesarbeitsgericht Recht bekommen.

»Nicht tariffähig« ist eine sich Gewerkschaft nennende Organisation dann, wenn ihr die Sozialmächtigkeit fehlt, also die Fähigkeit, Forderungen im Arbeitskampf durchsetzen zu können – und das auch zu wollen.

Der Beschluss des BAG, in dem auch die Tarifzuständigkeit von ver.di in der Leiharbeitsbranche festgestellt wurde, könnte finanziell schmerzhafte Folgen für die Leiharbeitsbranche haben. Tarifverträge der CGZP bestehen überwiegend mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und vielen kleinen Entleihfirmen.

Der mit der Novelle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahr 2004 verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz regelt, dass Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer nicht zu schlechteren Bedingungen beschäftigt werden dürfen als Stammbelegschaften – es sei denn per Tarifvertrag geregelt.

Und davon machten gerade die christlichen Gewerkschaften regen Gebrauch und schlossen einige Flächen- und wohl hunderte Firmentarifverträge ab. »Gefälligkeitstarifverträge«, heißt es bei den DGB-Gewerkschaften.

Dazu, was mit diesen bestehenden Verträgen passiert, machten die Richter keine Angaben. Sollten diese für ungültig erklärt werden, »könnten die Sozialversicherungsträger eine halbe Milliarde Euro pro Jahr zurückverlangen«, sagte IG Metall-Sprecherin Ingrid Gier gegenüber ND. Rückwirkend bis 2006 wären das zwei Milliarden Euro. Ob der AMP und viele seiner Mitgliedsunternehmen das überleben, ist fraglich.

»Diese Entscheidung verbessert die rechtliche und vor allem finanzielle Situation der Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche deutlich«, sagte Gerd Herzberg, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, laut einer Mitteilung. Zudem stärke der Beschluss die Allgemeinheit.

Sozialversicherungsbeiträge würden nun nicht mehr auf Basis der bisherigen Billigtarifverträge erbracht. Auf jeden Fall sei nun die Politik gefordert, das AÜG zu ändern, und zwar weiter, als der Entwurf aus dem Arbeitsministerium gehe, sagte ver.di-Sprecherin Cornelia Haß gegenüber ND.

Neben dem Mindestlohn müsse der Gleichbehandlungsgrundsatz »bedingungslos und vom ersten Tag an gelten«, so Haß. Der Passus »ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen«, müsse gestrichen werden.

Die CGZP besteht seit 2002 als Zusammenschluss von Mitgliedsgewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB). Die Christlichen sind dafür bekannt, meist unternehmerfreundliche Tarifverträge abzuschließen.


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