Mittwoch, 24. November 2010

#Hartz-IV-Reform mit #Grundgesetz #vereinbar? [via Nachdenkseiten]


Hartz-IV-Reform mit Grundgesetz vereinbar?

(Nachdenkseiten)

http://www.nachdenkseiten.de/?p=7453#h12

Am 18. und 19. November trafen sich im Potsdam Sozialrechts-Experten beim Deutschen Sozialgerichtstag.

 

Im Mittelpunkt stand die umstrittene Hartz-IV-Reform der Bundesregierung.
Verfassungsrechtlich problematisch ist nach Einschätzung des Sozialrechtlers Johannes Münder von der TU Berlin die Ermittlung der Referenzgruppen für die SGB-II-Leistungen.

 

So sei in einigen Bedarfsgruppen eine zu geringe Anzahl Haushalte erfasst worden, die für diese Bedarfsgruppen kaum belastbare Aussagen zu den tatsächlichen Ausgaben zuließe. Gleichzeitig fänden sich Fehler bei der Auswertung der erhobenen Daten.

 

Beispielsweise habe man bei der Sonderauswertung Verkehr die Ausgaben von Personen heraus gerechnet, die ihren Mobilitätsbedarf mit einem PKW decken, ohne ersatzweise Kosten für den öffentlichen Nahverkehr einzustellen.

Bedenken äußerte Münder zudem gegen die Festsetzung der Regelbedarfsgruppen. So betreffe die "Regelbedarfsgruppe 3″ erwachsene behinderte Menschen, die im Haushalt ihrer Eltern leben.

 

Für die Festsetzung eines niedrigeren Bedarfsatzes fehle es aber an statistischen Ermittlungen zum tatsächlichen Bedarf dieser Personen.

 

Nicht nachvollziehbar sei auch, dass junge Erwachsene bis 25 Jahre geringere Leistungen erhalten sollen als Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren, heißt es in einer Mitteilung. Ähnliche Einwände gebe es bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Kinder.

 

Wegen der geringen Zahl der hierzu befragten Haushalte verschärfe sich das Problem der Validität der erhobenen Daten nochmals.

In der Diskussion der mehr als 100 anwesenden Fachleute wurden die von Münder formulierten Bedenken vielfach geteilt und unterstützt. Sie mahnten aber an, den Gesetzgeber nicht durch überzogene Begründungsanforderungen zu überfordern. 

Quelle: Arbeitsrecht.de

 

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